FAQ
Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien in München mehr Zukunftschancen. Es ist der Landeshauptstadt München und dem Jobcenter ein besonderes Anliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen davon profitieren. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen – Kindern Chancen eröffnen.
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:•Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird (Eigenanteil 1€)
•Übernahme der Kosten für eintägige und mehr mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
•Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht in Höhe von max. 10,00 € für Gruppen- und max. 20,00 € für Einzelunterricht pro Schulstunde (= 45 Minuten)
•Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Sport– und Kulturangeboten in Höhe von 10,00 € pro Monat (bis zum 18. Geburtstag)
•Übernahme der Kosten für Schulbedarf in Höhe von insgesamt. 100,00 € pro Schuljahr
•Schulwegbeförderung
Weitere Informationen zum Bildungspaket – auch in verschiedenen Sprachen – finden Sie hier.
Alle Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie nur auf Antrag beim Sozialbürgerhaus Nord (Milbertshofen – Am Hart – Feldmoching – Hasenbergl), Knorrstr. 101 – 103, 80807 München.
Nähere Informationen zum Sozialbürgerhaus erhalten Sie hier.