Informationen
Entschuldigung im Krankheitsfall
Die Schule ist im Krankheitsfall unverzüglich über EduPage zu verständigen. Dauert die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen (§20 BaySchO).
Liegt bis 8:15 Uhr keine Entschuldigung vor, ist die Schule verpflichtet, bei den Erziehungsberechtigten Auskunft über den Grund der Abwesenheit einzuholen – gegebenenfalls auch an der Arbeitsstelle! (Bestandteil unseres Sicherheitkonzepts!)
Falls Ihr Kind an meldepflichtigen Infektionen erkrankt ist, teilen Sie uns das bitte zuverlässig mit. Kinder, die sich krank fühlen, müssen abgeholt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie für diesen Fall erreichbar sind.