FAQ
Freiwilliger Wiederholung einer Jahrgangsstufe
Grundschüler können eine Jahrgangsstufe auch freiwillig wiederholen, im Gegensatz zur Pflichtwiederholung. Die Grundschulordnung (GrSO) regelt in § 14 Abs. 1 das freiwillige Wiederholen:
(1) 1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen oder Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zum Schulhalbjahr in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. 2 Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers.Das freiwillige Wiederholen kann empfohlen werden, wenn z. B. durch längere Krankheiten der Stoff nicht genügend nachgelernt werden konnte und die Leistungsergebnisse auf Kenntnislücken schließen lassen. Dabei ist das Ziel der freiwilligen Wiederholung, die bestehenden Wissens- und Kenntnislücken durch Wiederholung zu schließen, um ein problemloses Weiterlernen in der nächsthöheren Jahrgangsstufe zu ermöglichen.
Unter dem Aspekt der Würdigung der Leistungen einer Schülerin, eines Schülers kann der Sinn der freiwilligen Wiederholung nicht in einer Notenverbesserung z. B. von Note 2 auf 1 oder Note 3 auf 2 liegen. Eine freiwillige Wiederholung der 4. Jahrgangsstufe ist im Hinblick auf eine Notenverbesserung für den Übertritt nicht möglich.