FAQ

        • Gastschulantrag

        • Eltern von Kindern, die nicht im Schulsprengel wohnen, jedoch an einer anderen Grundschule eingeschult werden sollen, haben die Möglichkeit, einen Gastschulantrag zu stellen. Dieser wird grundsätzlich an der Sprengelschule gestellt, die Schulleitungen der abgebenden und aufnehmenden Grundschulen nehmen dazu Stellung. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Referat für Bildung uns Sport – Fachabteilung 4 in München.

          Kriterien für einen positiven Bescheid sind: Alleinerziehende/Beide Elternteile sind voll berufstätig (Bestätigung des Arbeitgebers) und haben einen Betreuungsplatz an der Gastschule z.B. Hort, Mittagsbetreuung oder Privatperson (Zusage der Einrichtung/Bestätigungsschreiben der betreuenden Person), Geschwisterkinder besuchen bereits die Gastschule.