FAQ
Überspringen einer Jahrgangsstufe
In der Grundschule wird das Überspringen einer Jahrgangsstufe ermöglicht durch §14 GrSO (Grundschulordnung):
(2) 1 Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Überspringen gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nach Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen dieser Jahrgangsstufe gewachsen sind.
3 Das Überspringen erfolgt im Fall des Satzes 1 zum Schuljahresende, in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 auch im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.